When one door of happiness closes, another opens, but often we look so long at the closed door that we do not see the one that has been opened for us.
BLB-Training bietet in Kooperation mit einer ATO und DTO Ausbildungen für angehende Pilotinnen/Piloten, Weiterbildungen für Pilotinnen/Piloten, AUPRT Training, Kunstflug (Kunstflugausbildung) sowie Fluglehrerausbildung (ab 4 Teilnehmern) und NVFR an.
Es besteht vorab die Möglichkeit eines Schnupperfluges.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind die Basis für Angebote und Leistungen von BLB-Training und gelten für alle Verträge zwischen BLB-Training und undinnen/ Kunden. Sie haben auch dann Ihre Gültigkeit, wenn sie nicht formell vereinbart werden/wurden. Sonderwünsche (Abweichungen) sind als Einzelfälle speziell zu regeln bzw. zu vereinbaren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg (5020), somit ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Für bestimmte Leistungen, bzw. wenn es aus diversen Gründen und Umständen
erforderlich ist, ist BLB-Training berechtigt, Vorauszahlungen und/oder
Sicherstellungen vorab einzufordern.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB
(Gegenwart/Zukunft), ist die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht
betroffen.
Die ausgezeichneten (Homepage) bzw. vereinbarten Preise sind Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer, Zuschläge, Abzüge).
Die Laufzeit für Durchführung der vereinbarten Leistung/en beginnt am ersten Werktag nach
Zahlungseingang am (im Vertrag angeführten) Bankkonto und ist mit Durchführung aller vereinbarten Termine beendet.
Die Zahlung hat im Voraus, innerhalb 14 Tagen ab Erteilung (Datum) der Auftragsbestätigung, zu erfolgen.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, kann BLB-Training sofort, ohne Mahnverfahren, vom Vertrag zurücktreten bzw. die gesetzlich geregelten Verzugszinsen verrechnen.
Stornierungen sind schriftlich durchzuführen. Sie sind bis einschließlich acht Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos, vom 7. bis zum 2. Tag wird eine pauschale Stornogebühr von EUR 75,- fällig. Danach ist der gebuchte Flug voll zu bezahlen.
Die Stornogebühr entfällt, wenn eine kurzfristige Absage aus wichtigen, nachweislichen Gründen erfolgt.
BLB-Training lehnt die Durchführung eines Fluges ab, wenn die Kundin/der Kunde die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Wenn sie/er sich dieser Tatsache (insbesondere Mindestalters, Mindestgröße und maximalen Körpergewicht) hätte bewusst sein müssen, ist eine Stornogebühr von mindestens EUR 75,- zu entrichten. Die Stornobedingungen für ADV UPRT FCL.745 A lauten: bei Absage 7-3 Tage vor Termin 50%, bis 2 Tage vor Termin 75 % und 1-0Tage vor Termin 100%.
Für den Fall, dass BLB-Training einen vereinbarten Termin - aus von BLB-Training nicht verursachten Gründen - absagen muss (beispielsweise witterungsbedingt, oder das gebuchte Luftfahrzeug bzw. der Pilot kurzfristig nicht verfügbar - höhere Gewalt), kann die Kundin/ der Kunde Schadensersatzansprüche nicht geltend machen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme an Einführungs-/Schnupperflügen sowie Trainings (AUPRT/Kunstflug) erfolgt auf eigene Gefahr der Kundin / des Kunden. Die Missachtung der Anweisungen der Verantwortlichen und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter von BLB-Training schließt die Haftung von BLB-Training aus.
BLB-Training haftet im Übrigen nicht für Unfälle, die die Kundin / der Kunde selbst verschulden oder die auf das Verhalten Dritter zurückzuführen sind.
Der Kunde stellt – soweit gesetzlich zulässig – im Falle eines Unfalls/Sicherheits- bzw, Notlandung - BLB-Training sowie die Mitarbeiter von der Haftung frei und erhebt keine Ansprüche auf Schadenersatz. Diese Freistellung hat eine Ausnahme: diese verliert die Gültigkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von BLB-Training, seiner gesetzlichen Vertreterinnen / Vertreter oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter. Es werden keine Ansprüche bzw. Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Ausbildungsbetrieb erhoben.
Unsere Kunden können darauf vertrauen, dass BLB-Training die Einhaltung der Vertragsdurchführung (Pflichten) erfüllt, sofern nicht höhere Gewalt bzw. menschliche/meterologische/technische/gesundheitliche Probleme dieses verhindern.
Folgende Versicherungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen über die ATO und DTO abgeschlossen:
Für einen darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz ist die Kundin / der Kunde selbst verantwortlich. Empfohlen wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
Vor der Teilnahme an den Einführungs-/Schnupperflügen sowie Trainings hat der Teilnehmende an diesen Veranstaltungen den Vertragspartner über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, aufzuklären. Eine Teilnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt zur umgehenden Vertragsauflösung. Für diesen Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Haftungsbestimmungen: Grundsätzlich haftet der Ausbildner ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die allenfalls mit der Tätigkeit der Flugschüler im Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine dementsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
Die Bestimmungen für die Einführungsflüge/Schnupperflüge sind in der BTH (Betriebstüchtigkeitshinweis) der Austro Control Nr. A-009 vom 03.06.2019 festgelegt. Zur Durchführung der Einführungsflüge gilt diese BTH und wurde teilweise im Originaltext von Austro Control übernommen.
Die Interessentinnen/ Interessenten erhalten einen Eindruck von den Herausforderungen einer Pilotenausbildung (menschliches Leistungsvermögen, spez. Koordination/Navigation /Orientierung, mögliche Übelkeit) und werden somit in der Entscheidungsfindung für eine Pilotenlaufbahn (LAPL -ATPL) untertstützt. Dieser Flug ist kein „Rundflug“! Diese Einführungsflüge werden ausschließlich von Fluglehrerinnen/Fluglehrern einer ATO oder DTO durchgeführt, deren Erfahrung einen effizienten Einführungsflug ermöglicht.
Einblick in Rechte und Pflichten sowie den Tätigkeitsbereich eines Piloten. Vermittlung der verbundenen Verantwortung, sowie Flugvor- und Nachbereitung (Briefing).
Diese Verantwortung ist auch in der Praxis durchzuführen; d.h. Flugmanöver, die riskant bzw. unverantwortlich sind, dürfen nicht geflogen werden. Sollten von Seiten des Kandidaten/in diesbezügliche Wünsche der Kandidatin/des Kandidaten sind zu ignorieren und nicht auszuführen.
Der Einführungs-/Schnupperflug ist nicht als „Überlandflug“ (Landung auf einem anderen Flughafen/Flugplatz) durchzuführen, sondern Start und Landung müssen auf demselben Flughafen/Flugplatz erfolgen.
Flüge mit Flugschülern dürfen im Rahmen der Schulung auch als Überlandflüge (In- und Ausland) durchgeführt werden.
Die Ausführung des Einführungsfluges/Schnupperfluges erfolgt ausschließlich am Tag – zu VFR-Bedingungen (Sichtflugbedingungen), welche von der/dem Fluglehrerin/vom Fluglehrer als angemessen eingestuft werden können.
Die Interessentin/der Interessent wird u.a. in folgende Skills für das zur Verfügung stehenden Luftfahrzeuges eingewiesen: Vorflugkontrolle, Anwendung der Checkliste, Notverfahren (Notlandung/Sicherheitslandung), Notausstieg (wie das Luftfahrzeug zu verlassen ist), richtige Anwendung der Gurte – speziell des Bauchgurtes, Kommunikation am Boden und während des Flugbetriebes, Erläuterung des Safety-equipments. Zur Flugvorbereitung gehört auch das W&B, sowie Wetter- und Flugplatzbriefing.
Die Durchführung des Einführungs/Schnupperfluges erfolgt nicht nach den Bestimmungen des gewerblichen Luftverkehrs (Teil CAT der VO (EU) Nr. 965/2012).
Persönliche/private Versicherungen (zB. Lebensversicherungen) gelten für diesen Flug möglicherweise nicht.
Bei der Durchführung des Einführungsfluges/Schnupperfluges (Fluglehrer der ATO/DTO und Interessent/in) sind weitere Personen nicht zugelassen (zB.: Passagiere).
Falls es die Zu- und Umstände erfordern (insbesondere die Flugsicherheit), kann die Fluglehrerin/der Fluglehrer die Flugdurchführung zeitlich abändern, verkürzen, verlängern oder abbrechen.
Kann der Startflughafen/Startflugplatz während des Einführungs-/Schnupperfluges auf Grund eines Notfalles nicht angeflogen werden kann, ist ein Ausweichflughafen anzufliegen (nur im Notfall). Die Mehrkosten trägt dafür der Kunde/Kandidat!
Mögliche/alle Regressforderungen an die Fluglehrerin/Fluglehrer bzw. deren Familie oder an BLB-Training sind ausgeschlossen.
Für angehende Pilotinnen/Piloten können AUPRT sowie Kunstflug nur durchgeführt werden, wenn die Kandidaten/in sowohl die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen bzw. Inhaber/in eines gültigen Medical (Klasse I od. II) sind!
Für Interessenten, welche AUPRT sowie Kunstflug erleben möchte, ist die Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt, > 155 cm, < 85 kg sowie physisch und psychisch fit; keinerlei gesundheitliche Einschränkungen bzw. Beschwerden.
Vom Konsumentenschutzgesetz abweichende Bestimmungen dieser AGB gelten nur insoweit, als zwingende gesetzliche Regelungen des KSchG entgegenstehen.